Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Viehhändler Herbert F*** (zu 2.) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach §§ 12 (zweiter Fall), 302 Abs. 1 StGB und (zu 4.) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB, die Landwirte Johann P*** und Hubert L*** (zu 1.) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB sowie die Pensionistin Josefa P*** (zu 3.) des Vergehens der Fälschung besonders ... mehr lesen...
Norm: StGB §302TSG §63TSG §64TSG §68 Abs2
Rechtssatz: Zufolge der Subsidiaritätsklausel des § 68 Abs 2 TSG sind die Verwaltungsstrafbestimmungen der §§ 63 und 64 TSG im Verhältnis zu gerichtlichen Straftatbeständen nicht leges speciales; sie normierten vielmehr susidiäre Tatbestände, die immer dann zurückzutreten haben, wenn die Tat gerichtlich strafbar ist. Die Beurteilung einer Falschbeurkundung in Tierpässen (und dazugehörigen Viehbeschauzet... mehr lesen...