IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde der Frau AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der Stadt Z vom 5.12.2017, Zl ****, betreffend eine Angelegenheit nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird hinsichtlich der Wirkstoffe „Anipracit“, „Multivit-B“ und den weitere... mehr lesen...