Rechtssatz: Die Erstinstanz erblickte ein tatbestandsbegründendes Verhalten nach § 9 Abs. 3 des Tierarzneimittelkontrollgesetzes ? TAKG darin, dass die Beschuldigte als Beauftragte des Betriebsinhabers dem Aufsichtsorgan trotz Aufforderung das Öffnen eines im Stallgebäude befindlichen Wandschrankes verweigert und damit den Zutritt bzw. eine Nachschau nicht ermöglicht hat, obwohl vermutet werden konnte, dass es sich um eine sogenannte ?Stallapotheke" handelt. Die Wendung ?den Zutritt zu die... mehr lesen...