Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt aufgrund eines mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten geschlossenen Bestellungsvertrags vom 26. 6. 1987 ein Tabakgeschäft in der Kassenhalle eines Bahnhofs. Auf der gegenüberliegenden Seite der Kassenhalle betrieb sie im Jahr 2002 einen Schauraum. Nachdem die Beklagte sie darauf hingewiesen hatte, dass dies nicht erlaubt sei, übertrug sie den Schauraum ihrer Pflegetochter. Im Schauraum hatte sie Humidore, Pfeifen, Pfeifenzubehör, Cutter un... mehr lesen...
Norm: TabMG 1996 §35 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 35 Abs 4 TabMG 1996 hat in den Fällen des Abs 2 Z 2 bis 4 unter anderem bei „Verstößen von geringerem Umfang" eine schriftliche Verwarnung unter Androhung der Kündigung vorauszugehen. Dies bedeutet, dass in den genannten Fällen weder eine Kündigung ausgesprochen noch im Sinne des § 35 Abs 6 TabMG 1996 - als gelinderes Mittel - eine Geldbuße verhängt werden darf, wenn ein Verstoß „von geringerem Umfa... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsgestaltungsanspruch des Klägers richtet sich auf Unwirksamerklärung der gegen ihn ausgesprochenen Verwarnung. Er macht in seiner Revision geltend, die schriftliche Verwarnung nach § 35 Abs 4 TabMG sei eine Disziplinarstrafe. Als solche dürfe sie nur verhängt werden, wenn der Verstoß erwiesen sei. Lägen nur Verdachtsgründe vor, verstoße ihre Verhängung gegen die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 EMRK, wonach eine Strafe nur aufgrund erwiesener Tatsachen verhän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 24. 6. 1992 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Bestellungsvertrag betreffend den Betrieb einer Tabaktrafik an einem bestimmten Standort auf unbestimmte Zeit. In der Zeit vom 9. 12. 1998 bis 12. 12. 1998 lieferte der Kläger insgesamt fünf Mal jeweils größere Mengen Zigaretten an verschiedene Wiederverkäufer, und zwar an Gastronomiebetriebe und an einen Tankstellenshop. In einem Fall befüllte er einen in dem belieferten Lokal a... mehr lesen...
Norm: TabMG 1996 §35 Abs4
Rechtssatz: Liegen Verdachtsgründe vor, die für die Monopolverwaltungs GesmbH Anlass für weitere Nachforschungen sind, hat der Kündigung des Bestellungsvertrags zwingend eine schriftliche Verwarnung des Tabaktrafikanten vorauszugehen. Entscheidungstexte 1 Ob 240/00a Entscheidungstext OGH 26.06.2001 1 Ob 240/00a ... mehr lesen...