Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte AAAA , vertreten durch die FFFF , in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz, gemäß § 83 BVergGKonz eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz, die Feststellung wie im
Spruch: unter A) 1. wiedergegeben, die Maßnahmen wie im
Spruch: unter A) 2. wiedergegeben sowie den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 13.08.2019, beim BVwG eingelangt am selben Tag, begehrte der Antragsteller die Nichtigerklärung der am 22.07.2019 von der Auftraggeberin kundgemachten Ausschreibung (Seite 3), die Feststellung, dass die Ausschreibung rechtswidrig ist und die Rechtswidrigkeiten für den Ausgang des Konzessionsvergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss sind, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 13.08.2019, beim BVwG eingelangt am selben Tag, begehrte der Antragsteller die Nichtigerklärung der am 22.07.2019 von der Auftraggeberin kundgemachten Ausschreibung (Seite 3), die Feststellung, dass die Ausschreibung rechtswidrig ist und die Rechtswidrigkeiten für den Ausgang des Konzessionsvergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss sind, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 15.10.2019 übermittelt XXXX , vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH (Antragsteller) einen Nachprüfungsantrag "gemäß § 78 Abs. 2 Z 2 BVergGKonz und begehrt die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung." Ausdrücklich wurden folgende Anträge gestellt: "9. Anträge Aus allen diesen Gründen stellt der Antragsteller an das Bundesverwaltungsgericht innerhalb offener Frist den Antrag 1. ein Nachprüfungsverfahren ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte AAAA vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH, Kramergasse 9/3/13, 1010 Wien, in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz, gemäß § 83 BVergGKonz eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz, die Feststellung wie im
Spruch: unter A) 1. wiedergegeben, die Maßnahmen wie im
Spruch: unter A) 2. wiedergegeben sowie d... mehr lesen...