Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine landwirtschaftliche Verarbeitungsgesellschaft, die im Eintragungsbuch des Allgemeinen Registers für landwirtschaftliche Verarbeitungsgesellschaften in Spanien eingetragen ist. Sie ist nach spanischem Recht rechts- und prozessfähig. Die Erstbeklagte, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, gründete als Tochtergesellschaft eine Gesellschaft mbH, an deren Stammkapital sie allein beteiligt ist und deren Unter... mehr lesen...