Entscheidungsgründe: Die A***- UND T*** mbH & Co KG (im folgenden AHT), deren Masseverwalter dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten und Widerklägerin (im folgenden Beklagte) als Nebenintervenient beitrat, sowie die Beklagte schlossen am 3. September 1981 einen Kreditvertrag. Die Beklagte hatte der AHT einen Kreditrahmen bis 4,000.000 S zu gewähren, die AHT an die Beklagte Forderungen im Ausmaß von 133 % des in Anspruch genommenen Betrages offen zu zedieren. Die AHT bot jewe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte S 427.600,97 s.A. und führte aus, sie habe über Bestellung der Beklagten dieser Computerersatzteile geliefert. Im einzelnen handle es sich um Lieferungen vom 27.April 1987 per sfr 1.050, vom 22.Mai 1987 per US-Dollar 3.142, vom 11.Juni 1987 per US-Dollar 27.000 und vom 24.Juni 1987 per US-Dollar 2.040. Die Fälligkeit sei jeweils 30 Tage nach Rechnungslegung eingetreten. Die Beklagte wendete ein, eine vollständige, ordnungsgemäße Lieferung sei bis ... mehr lesen...
Begründung: Am 5.12.1978 übermittelte die klagende Gesellschaft mbH, die ihren Sitz in Meersburg in der Bundesrepublik Deutschland hat, der beklagten Gesellschaft, deren Sitz in Mattighofen in Österreich liegt, ein ausführliches Angebot für die Lieferung einer automatischen elektrostatischen Pulverbeschichtungsanlage. In dem mitgeschickten Begleitschreiben pries die Klägerin die Vorzüge dieser Anlage, ohne jedoch auf die Möglichkeit des Auftretens von Problemen beim Betrieb der An... mehr lesen...
Norm: IPRG §35IPRG §36IPRG §37IPRG §38IPRG §39IPRG §40IPRG §41IPRG §42IPRG §43IPRG §44IPRG §45IPRG §46IPRG §47IPRG §48IPRG §49
Rechtssatz: Nach § 35 Abs 2 IPRG ist Voraussetzung für die Anwendung der - nachgiebiges Recht enthaltenden - Bestimmungen der §§ 36 - 49 IPRG, daß die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben. Entscheidungstexte 5 Ob 539/87 Entscheidungstext OGH 31.03.1987 5... mehr lesen...