Entscheidungsgründe: Die klagende ungarische Aktiengesellschaft als Verkäuferin schloss am 4. Februar 1994 mit der beklagten österr. Aktiengesellschaft als Käuferin einen Liefervertrag über die Lieferung von Gasölen und Benzinen für den Zeitraum 1. Februar 1994 bis 31. Jänner 1995; vereinbart wurde darin die Anwendung österr. Rechts. Nach dem Auslaufen dieses Liefervertragsverhältnisses sandte die klagende Partei den von ihr am 28. Februar 1995 bereits unterfertigten Entwurf eines... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von DM 345.750 sA für die Lieferung von Schirmen im Zeitraum August 1992 bis März 1993. Die Lieferungen seien fristgerecht erfolgt und unbeanstandet übernommen worden. Sollte sich erweisen, daß Lieferungen nicht ausgeführt wurden, so sei sie dazu auch berechtigt gewesen. Die beklagte Partei habe nämlich nach zunächst mehrjähriger reibungsloser Zusammenarbeit begonnen, Rechnungen nicht zu bezahlen, wesh... mehr lesen...
Norm: UN-Kaufrechtsübk - CISG Art1 Abs1 litaUN-Kaufrechtsübk - CISG Art1 Abs1 litbIPRG §35 Abs2IPRG §36
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen nach Art 1 Abs 1 lit a UN-Kaufrechtsübk nicht vor, so ist das UN-Kaufrechtsübk gemäß Art 1 Abs 1 lit b UN-Kaufrechtsübk auch dann anzuwenden, wenn die Regeln des IPRG zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaates führen (Vorschaltlösung) (hier: auf den gegenständlichen Kaufvertrag ist daher wegen des in... mehr lesen...