IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Ing. Mag. Andreas Ferschner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, B, C, D, alle vertreten durch E Rechtsanwälte in ***, gegen den Bescheid des Standesamtes *** vom 1.2.2018, GZ ***, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) stattgegeben, und der bekämpfte Bescheid behoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a des Verwaltung... mehr lesen...