Entscheidungsgründe: Der am 20. 10. 1977 geborene Kläger, der nach dem Tod seines Vaters von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Waisenpension bezieht, maturierte im Juni 1996. Bereits am 31. 5. 1996 hatte er der beklagten Partei bekanntgegeben, daß er voraussichtlich ab 1. 10. 1996 den Zivildienst absolvieren werde. Mit Schreiben vom 12. 6. 1996 gab der Kläger bekannt, daß er nach Ableistung seines Zivildienstes mit dem Jusstudium an der Universität... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem am 11.11.1931 geborenen Kläger wurde auf Grund seines Antrages vom 2.12.1986 vom beklagten Arbeitsamt die Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 SUG für die Zeit vom 2.12.1986 bis 30.11.1991 zuerkannt. Unter Berücksichtigung der vom Kläger bezogenen Knappschaftspension von monatlich S 4.286,-- bzw. S 4.568,-- (ab 1.1.1987) betrug die Sonderunterstützung zunächst S 10.591,-- und ab 1.1.1987 S 10.874,-- monatlich. Ab 1.1.1988 brachte die beklagte Partei die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 4. 1930 geborene Kläger war vom 2. 5. 1977 bis 31. 12. 1981 (die vom Erstgericht genannte Jahreszahl 1988 ist ein offensichtlicher Schreibfehler) bei Hans S*** beschäftigt. Vom 11. 1. bis 26. 9. 1982 bezog er mit Krankenstandsunterbrechungen Arbeitslosengeld. Vom 7. 3. bis 10. 6. 1983 (das vom Erstgericht genannte Datum 16. 3. 1983 ist offensichtlich unrichtig) war er bei Michael G***, vom 16. bis 19. 8. 1983 bei Willibald G*** beschäftigt. Dann bezo... mehr lesen...
Norm: ALVG §25SUG §5ASVG §107 Abs1
Rechtssatz: Der dritte Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 ALVG ist nur dann erfüllt, wenn dem Leistungsempfänger bei einer ihm nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Aufmerksamkeit auffallen mußte, daß die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte, wobei weder der Grad der pflichtgemäßen Aufmerksamkeit überspannt (arg "erkennen mußte") noch - ganz allgemein - überdurchschnittliche geistige ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hälfteeigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes. Mit Notariatsakt vom 30. Juni 1986 räumte er seiner Ehegattin, die Eigentümerin der anderen Hälfte ist, an dem zu dem Betrieb gehörenden Anteil an einer Liegenschaft auf unbestimmte Zeit das unentgeltliche Fruchtgenußrecht im Sinn der §§ 509 bis 520 ABGB ein. Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. Jänner 1987 eine Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 des Bundesgesetzes vom 30... mehr lesen...
Norm: SUG §5ASVG §292BSVG §140GSVG §149
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des auf die Sonderunterstützung anzurechnenden Einkommens ist § 292 Abs 8 ASVG oder § 149 Abs 7 GSVG oder § 140 Abs 7 BSVG immer und also auch dann anzuwenden, wenn bei Anspruch eine Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitpension, Knappschaftsvollpension bzw Erwerbsunfähigkeitspension kein Anspruch auf eine Ausgleichszulage bestünde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...