IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Priv.-Doz. Dr. Gregor Heißl, E.MA über die Beschwerde des AB AA, AC, vertreten durch AF & AG Rechtsanwälte, LL, gegen den Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, IV/E6 Oberste Seilbahnbehörde (belangte Behörde) vom 17.11.2017, BMVIT-xxxx/2017, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 Abs 1 VwGVG iVm § 28 SeilbG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.02.2018 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren93 Eisenbahn
Norm: AVG §8;SeilbG 2003 §28
Rechtssatz: Während das Seilbahngesetz in § 40 ausdrücklich normiert, welche Personen im seilbahn-rechtlichen Baugenehmigungsverfahren Parteistellung zukommt fehlt eine derartige Festlegung allgemein für das Konzessionsverfahren nach §§ 21 ff und somit auch speziell für das Ko... mehr lesen...