Norm: Tir KollV für Berufsjäger §14LAG §65bLAG §68LAO §66LAO §71UrlG §4UrlG §9 Abs2
Rechtssatz: Auch das neue UrlG bindet die Übertragung von Ansprüchen auf Urlaub oder Resturlaub an keine besonderen Voraussetzungen, also auch nicht an eine Geltendmachung des Urlaubsanspruches durch den Arbeitnehmer. Ist ein Verbrauch des Urlaubs während des Urlaubsjahres - aus welchem Grund immer - ganz oder teilweise unterblieben, dann wird der Urlaubsanspruc... mehr lesen...