Mit Bescheid vom 4. Oktober 1996 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde dem Beschwerdeführer gemäß § 2 Abs. 1 NÖ Kanalgesetz i.V.m. der Kanalabgabenordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde für eine näher bezeichnete Liegenschaft die Kanaleinmündungsabgabe von S 651.497,-- (inklusive USt) vor. Die Abgabe wurde wie folgt bemessen: "Gebäude verbaute Flächenhälfte mal angeschl.Geschosse Fläche Fläche Fläche I 448 m2 224 m2 x ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Oktober 1996 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde dem Beschwerdeführer gemäß § 5 NÖ Kanalgesetz und der Kanalabgabenordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die jährlich zu entrichtende Kanalbenützungsgebühr für die näher bezeichnete Liegenschaft in der Höhe von S 108.071,-- (inklusive USt) vor. Bei dieser Vorschreibung ging die Abgabenbehörde von einer Berechnungsfläche von 5848 m2 und einem Einheitssatz von S 24,-- aus. Die so errechnete Kan... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §182;BAO §91;B-VG Art119a Abs5;KanalG NÖ 1977 §1a Z7;KanalG NÖ 1977 §2 Abs1;KanalG NÖ 1977 §3 Abs2;LAO NÖ 1977 §147;LAO NÖ 1977 §68;LAO NÖ 1977 §93 Abs1;LAO NÖ 1977 §95; Hinweis auf Stammrechtssatz GR... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde auf die Durchführung eines Ortsaugenscheines in der Ladung zur mündlichen Verhandlung zwar nicht ausdrücklich hingewiesen, als Gegenstand der mündlichen Verhandlung aber die Überprüfung des Berechnungsfläche für die Kanaleinmündungsabgabe für den Anschluss der Liegenschaft an den Mischwasserkanal angeführt, und dem Vorstellungswerber somit Gelegenheit gegeben, unmittelbar bei dem Gebäude Beweise gegen die im Abgabenbescheid angenommene Berechnungsfläche, Geschoßanzahl und... mehr lesen...