Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 22.02.2007 war über Herrn Dr. H-J S wegen Übertretung des Artikel IX Abs 1 Z 1 EGVG 1991 eine Geldstrafe von ? 218,--, im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen, verhängt worden, da er zumind... mehr lesen...
Rechtssatz: Einem Unternehmensberater wurde eine Übertretung nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG 1991 vorgehalten, da er als Parteienvertreter einer GesmbH gewerbsmäßig schriftliche Anbringen verfasst und Forderungen eingetrieben habe, ohne zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugt gewesen zu sein. Hiezu wird bemerkt: Gemäß § 136 Abs 3 GewO ist ein Unternehmensberater im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung berechtigt, Auftraggeber vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechtes zu vertreten. E... mehr lesen...