Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger. Mit Schreiben vom 12. September 2000 zeigte die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer den Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (in der Folge: BH Bludenz) an, weil er sich "als Rechtsanwalt ausgebe, indem er unter 'Rechtsanwaltskanzlei Economy JUDr. P, Dr. P v.o.s., Praha - Brno - Zürich - Schaan' firmiere". Der Anzeige lag ein vom Beschwerdeführer unterfertigtes Schreiben an die... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEuRAG 2000 §1RAO §8 Abs4RAO §57 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch der Gesetzlosigkeit
gleichzuhaltenden Verfahrensfehler infolge Unterlassung jeglicher
Ermittlungstätigkeit bei Bestrafung des Beschwerdeführers wegen
unberechtigter Führung der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt; sachliche
Rechtfertigung der im öffen... mehr lesen...