Mit Bescheid vom 9. Jänner 2004 schrieb der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt R.K. für die näher bezeichnete Liegenschaft für das Jahr 2003 und bis auf weiteres auch für die folgenden Jahre Grundsteuer von EUR 11.570,-- vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte R.K. vor, er sei zu 14686/20000 Anteilen Miteigentümer der näher bezeichneten Liegenschaft und ihm werde die Grundsteuer für die gesamte Liegenschaft vorgeschrieben. Er ersuche um Bescheidber... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §77;GrStG §1 Abs1 Z1;GrStG §9 Abs2;LAO Krnt 1991 §56;WEG 2002 §18;
Rechtssatz: Es ist Sache des (materiellen) Abgabengesetzgebers, ob er die Wohnungseigentümergemeinschaft zum Abgabenschuldner bestimmt oder die Miteigentümer einer Liegenschaft (Hinweis E 11. November 2004... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, welche unter der Bezeichnung "FREELIFE BUNGY-JUMPING TS Ges.n.b.R." nach außen hin auftritt. Mit Bescheid vom 28. Juli 1992 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde der "Firma free-life Bungy Jumping TS Ges.m.b.H." für an datumsmäßig näher bezeichneten Tagen durchgeführte "Bungy-Jumping-Sprungveranstaltungen" gemäß "§ 21 des Niederösterreichischen Lustbarkeitsabgabegesetzes, LGBl. 37... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37033 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer NiederösterreichL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1175;LAO NÖ 1977 §56;LustbarkeitsabgabeG NÖ §8 Abs1;LustbarkeitsabgabeG Stmk §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/10/10 91/17/0107 2 (hier: NÖ LustbarkeitsabgabeG) ... mehr lesen...