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L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
BAO §77;Rechtssatz
Es ist Sache des (materiellen) Abgabengesetzgebers, ob er die Wohnungseigentümergemeinschaft zum Abgabenschuldner bestimmt oder die Miteigentümer einer Liegenschaft (Hinweis E 11. November 2004, Zl. 2003/17/0318). Schuldner der Grundsteuer sind nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes die Miteigentümer der Liegenschaft und nicht die teilrechtsfähige Wohnungseigentumsgemeinschaft. Die Vorschreibung der Grundsteuer hat daher an den oder die Miteigentümer zu erfolgen und die Heranziehung der Wohnungseigentumsgemeinschaft als Abgabepflichtige wäre rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005160271.X01Im RIS seit
27.03.2006