Norm: RAO §5 Abs6RAO §30
Rechtssatz: § 30 RAO enthält keine dem § 5 Abs 6 RAO entsprechende Vorschrift. Nach Ablauf von drei Jahren seit der rechtskräftigen Abweisung des vorausgegangenen Eintragungsansuchens besteht kein verfahrensrechtliches Hindernis gegen die Behandlung eines neuerlichen Eintragungsansuchens. Entscheidungstexte Bkv 3/67 Entscheidungstext OGH 29.05.1967 Bkv ... mehr lesen...