Entscheidungen zu § 48 Abs. 1 AO

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RS UVS Oberösterreich 2003/07/22 VwSen-540025/2/Gf/Ka

Rechtssatz: Unmittelbare Anwendbarkeit der EU-Richtlinien bei der Gebührenbemessung für die Fleischuntersuchung, soweit die innerstaatlich durch Verordnung festgesetzten höheren Tarife sachlich nicht nachvollziehbar sind. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.07.2003

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