Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B1286/89, B1569/89, B50/90, B94/90, B288/90, B349/90, B602/90, B692/90 und B978/90 Beschwerden von Rechtsanwälten anhängig, die sich jeweils gegen den Bescheid des Ausschusses der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer richten, mit dem der von ihnen erhobenen Vorstellung gegen ihre Bestellung zum Verfahrenshelfer nach §45 Abs1 RAO durch die hiefür zuständige Abteilung des Ausschusses keine Folge gegeben wurde. ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienRAO §16 Abs2 idF BGBl 570/1973 RAO §16 Abs3RAO §46
Leitsatz: Feststellung der Gleichheitswidrigkeit des §16 Abs2 RAO wegen
unterschiedlicher Belastung von Rechtsanwälten als Verfahrenshelfer;
keine vernachlässigbaren Härtefälle; keine
Gleichheitskonformität durch die Bestellung mehrerer Rechtsanwälte
als Verfahrenshelfer; allfällige... mehr lesen...