Entscheidungen zu § 45 AO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Beschluss 1990/6/27 B188/90

Begründung: I. 1. Das Landesgericht Linz hat in der Strafsache 30 Vr 305/87, 30 Hv 7/89 mit Beschluß vom 14. November 1989 die Beigebung von Amtsverteidigern gemäß §41 Abs3 StPO für die Angeklagten in einem Strafverfahren wegen §§12, 320 StGB beschlossen. Mit Bescheid der Abteilung II des Ausschusses der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 24. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für einen der Angeklagten zum Amtsverteidiger gemäß §45 RAO bestellt. Der Auss... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.06.1990

RS Vfgh 1990/6/27 B188/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: RAO §45VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens aufgrund (materieller) Klaglosstellung; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Im vorliegenden Beschwerdeverfahren wurde zwar nicht der beim Verfassungsgerichtshof bekämpfte Bescheid des Ausschusses der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer aufgehoben (Bestellung z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.06.1990

TE Vfgh Erkenntnis 1985/2/21 B505/84, B506/84

Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Korneuburg vom 25. Mai 1984, GZ ... Vr 949/82, Hv 6/83, war dem nunmehrigen Bf. Dr. F W K in der gegen ihn wegen §§75 ua. StGB anhängigen Strafsache gemäß §41 Abs2 StPO für die vor dem Geschwornengericht anberaumte Hauptverhandlung ein Verteidiger beigegeben worden. 1.2. Mit Bescheid vom 28. Mai 1984 bestellte der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. gemäß §45 RAO im Rahmen der Beigebung Rechtsanwalt Ma... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 21.02.1985

RS Vfgh 1985/2/21 B505/84, B506/84

Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / BescheidMRK Art6 Abs3 litcRAO §28 Abs1 litiRAO §45StPO §41 Abs3
Rechtssatz: StPO; mangelnde Präjudizialität des §41 Abs3 RAO; keine Bedenken gegen §45 Abs1 in bezug auf das durch Art6 Abs3 litc MRK verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht, Recht, sich selbst vor Gericht verteidigen zu können Art144 Abs1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.02.1985

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