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25 Strafprozeß, StrafvollzugNorm
B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätRechtssatz
StPO; mangelnde Präjudizialität des §41 Abs3
RAO; keine Bedenken gegen §45 Abs1 in bezug auf das durch Art6 Abs3 litc MRK verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht, Recht, sich selbst vor Gericht verteidigen zu können
Art144 Abs1 B-VG; Mitteilung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer, daß einem Antrag auf Widerruf der Bestellung eines Rechtsanwaltes gemäß §45 RAO nicht entsprochen werden könne - kein anfechtbarer Bescheid
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Präjudizialität, Rechtsanwälte, Pflichtverteidigung, BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B505.1984Dokumentnummer
JFR_10149779_84B00505_01