Entscheidungsgründe: I. Die Antragsteller waren Arbeitnehmer der N & G GesmbH, über welche am 11. November 1992 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde, und wurden vom Arbeitgeber nach einer Ermächtigung des Ausgleichsgerichtes vom 22. Februar 1993 aufgrund der §§20b und 20c Ausgleichsordnung (AO) gekündigt (vgl. G69/93 vom heutigen Tag). Am 24. März 1993 wurde über das Vermögen der Gesellschaft der Anschlußkonkurs eröffnet. Im Hinblick auf diesen Umstand fechten die Antragstell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Antragsteller waren Arbeitnehmer der N & G GesmbH, über welche am 11. November 1992 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde, und wurden vom Arbeitgeber nach einer Ermächtigung des Ausgleichsgerichtes vom 22. Februar 1993 aufgrund der §§20b und 20c Ausgleichsordnung (AO) gekündigt (vgl. G69/93 vom heutigen Tag). Am 24. März 1993 wurde über das Vermögen der Gesellschaft der Anschlußkonkurs eröffnet. Im Hinblick auf diesen Umstand fechten die Antragstell... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/01 Konkursordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandIESGAO §20b, §20c, §20dAO §23 Abs1 Z3 litaKO §25KO §46KO §124 Abs3
Leitsatz: Zulässigkeit von Individualanträgen auf Aufhebung von Teilen
einer Bestimmung der KO betreffs die Einstufung bestimmter
Arbeitnehmerforderungen... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/01 Konkursordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandIESGAO §20b, §20c, §20dAO §23 Abs1 Z3 litaKO §25KO §46KO §124 Abs3
Leitsatz: Zulässigkeit von Individualanträgen auf Aufhebung von Teilen
einer Bestimmung der KO betreffs die Einstufung bestimmter
Arbeitnehmerforderungen... mehr lesen...
Begründung: I. Die 64 Antragsteller waren Arbeitnehmer der N GesmbH, über welche am 11. November 1992 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Mit Beschluß des Ausgleichsgerichtes vom 22. Februar 1993 wurde die Ausgleichsschuldnerin gemäß §§20b und 20c Ausgleichsordnung (AO) "ermächtigt, die Vertragsverhältnisse (der Antragsteller) ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder eine längere Kündigungsfrist unter Einhaltung der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder d... mehr lesen...
Begründung: I. Die 64 Antragsteller waren Arbeitnehmer der N GesmbH, über welche am 11. November 1992 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Mit Beschluß des Ausgleichsgerichtes vom 22. Februar 1993 wurde die Ausgleichsschuldnerin gemäß §§20b und 20c Ausgleichsordnung (AO) "ermächtigt, die Vertragsverhältnisse (der Antragsteller) ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder eine längere Kündigungsfrist unter Einhaltung der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder d... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/02 Anfechtungsordnung, Ausgleichsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAO §23 Abs1 Z3 litaAO §20b, §20c, §20d
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge von Arbeitnehmern auf Aufhebung
von die (Arbeits-)Vertragsauflösung betreffenden Bestimmungen der
AO; Wirksamwerden der Bestimmungen durch eine - infolge Ausschluß
eines Rechtsmittels rechtskräftig gewordene - ausgleichsgerichtli... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/02 Anfechtungsordnung, Ausgleichsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAO §23 Abs1 Z3 litaAO §20b, §20c, §20d
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge von Arbeitnehmern auf Aufhebung
von die (Arbeits-)Vertragsauflösung betreffenden Bestimmungen der
AO; Wirksamwerden der Bestimmungen durch eine - infolge Ausschluß
eines Rechtsmittels rechtskräftig gewordene - ausgleichsgerichtli... mehr lesen...