Norm: DSt 1872 §1RAO §22 ff
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung der Rechtsanwaltskammern als Organisationen der beruflichen Selbstverwaltung und der ihnen übertragenen Zwangsbefugnisse auf dem Gebiete der standesrechtlichen Disziplin. VfGH vom 14.12.1957, B 127/57; Veröff: AnwBl 1968,59 H5 Entscheidungstexte Bkd 56/64 Entscheidungstext OGH 08.0... mehr lesen...
Norm: AO §22KO §45
Rechtssatz: Hat ein Beauftragter des Käufers die Ware im Geschäft des Verkäufers übernommen, besteht kein Verfolgungsrecht im Sinne des § 22 AO bzw § 45 KO, welche Bestimmungen nur für das Versendungsgeschäft gelten. Der betrügerische Besteller kann daher nicht mit Erfolg einwenden, der Verkäufer hätte den Eintritt des Schadens durch Geltendmachung des Verfolgungsrechtes abwenden können. Entscheidungstexte... mehr lesen...