RS OGH 1963/2/6 12Os305/62

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Veröffentlicht am 06.02.1963
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Norm

AO §22
KO §45

Rechtssatz

Hat ein Beauftragter des Käufers die Ware im Geschäft des Verkäufers übernommen, besteht kein Verfolgungsrecht im Sinne des § 22 AO bzw § 45 KO, welche Bestimmungen nur für das Versendungsgeschäft gelten. Der betrügerische Besteller kann daher nicht mit Erfolg einwenden, der Verkäufer hätte den Eintritt des Schadens durch Geltendmachung des Verfolgungsrechtes abwenden können.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 305/62
    Entscheidungstext OGH 06.02.1963 12 Os 305/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0051779

Dokumentnummer

JJR_19630206_OGH0002_0120OS00305_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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