Norm: AO §20c Abs2KO §23
Rechtssatz: Im Sinn dieser Gesetzesstelle ist eine Sache dann in Bestand genommen, wenn dem Bestandnehmer das Bestandobjekt bereits überlassen wurde. Erhöhte Bestandkraft soll nur jenen Bestandverhältnissen zuteil werden, deren Erfüllung infolge Übergabe der Bestandsache schon begonnen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 228/01w Entscheidungstext OGH 29.11.2001 2 ... mehr lesen...
Norm: AO §20c Abs2ArbVG §120 Abs1
Rechtssatz: Die Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats bedarf auch im Fall einer Kündigung nach § 20 c Abs 2 AO der vorherigen Zustimmung durch das Gericht. Entscheidungstexte 9 ObA 280/93 Entscheidungstext OGH 26.01.1994 9 ObA 280/93 Veröff: SZ 67/15 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AO §20c Abs2IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 3 Abs 3 IESG ist kein zusätzlicher, über § 20 c Abs 2 AO hinausgehender Bestandschutz, etwa für Betriebsratsmitglieder, zu entnehmen. Entscheidungstexte 9 ObS 20/93 Entscheidungstext OGH 08.09.1993 9 ObS 20/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: AO §20b Abs2AO §20b Abs3AO §20c Abs2B - VG Art89
Rechtssatz: Keine verfassungsmäßigen Bedenken gegen die §§ 20 b Abs 2 und 3 sowie 20 c Abs 2 AO. Entscheidungstexte 9 ObS 17/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 9 ObS 17/93 Veröff: DRdA 1993,468 (Wachter) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS00517... mehr lesen...
Norm: AO §8 Abs2AO §20c Abs2GmbHG §25StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Spätestens dann, wenn die Unerfüllbarkeit eines Ausgleiches feststeht, hat der Geschäftsführer einer GmbH die bestehenden Dienstverhältnisse aufzulösen, um seine persönliche Haftung wegen Verletzung der Schutznorm des § 159 Abs 1 Z 2 StGB zu verhindern (Sozialversicherungsbeitragsschuld). Entscheidungstexte 2 Ob 243/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 EABGB §1336 FAO §20c Abs2AO §20dAO §20eKO §23 Abs1KO §25a
Rechtssatz: 1. a) Das Recht des Masseverwalters nach § 23 Abs 1 KO (bzw des Ausgleichsverwalters nach § 20 c Abs 2 AO), Verträge unter Einhaltung der gesetzlichen oder der kürzeren vertraglichen Kündigungsfrist durch Kündigung oder nach §§ 1117 f ABGB aufzulösen, ist durch vor Konkurseröffnung geschlossene Vereinbarungen nicht beschränkbar. b) Macht der Masseverwalter un... mehr lesen...
Norm: AO §10 Abs1AO §20c Abs2
Rechtssatz: Für die nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens aus laufenden und fortgesetzten Bestandverträgen fällig gewordene und nicht bezahlte Mietzinsforderung des Bestandgebers besteht im Ausgleichsverfahren zugunsten des Ausgleichsschuldners kein Vollstreckungsschutz. Entscheidungstexte 3 Ob 8/60 Entscheidungstext OGH 02.03.1960 3 Ob 8/60 ... mehr lesen...