Norm: LAG §20 Abs3oö LAO §20 Abs3SchutzV Art6 IV
Rechtssatz: Bei Zutreffen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 20 Abs 3 ist nur diese Vorschrift anwendbar und nicht Art 6 der SchutzV. Wird jedoch die zu räumende Dienstwohnung für einen nachfolgenden Dienstnehmer nicht benötigt, bleiben die Bestimmungen der SchutzV weiter anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 666/52 Entscheidung... mehr lesen...