Norm
LAG §20 Abs3Rechtssatz
Bei Zutreffen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 20 Abs 3 ist nur diese Vorschrift anwendbar und nicht Art 6 der SchutzV. Wird jedoch die zu räumende Dienstwohnung für einen nachfolgenden Dienstnehmer nicht benötigt, bleiben die Bestimmungen der SchutzV weiter anwendbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0066120Dokumentnummer
JJR_19521119_OGH0002_0030OB00666_5200000_001