Norm: AO §12 Abs2
Rechtssatz: Eine Exekutionsbewilligung bleibt ungeachtet der Einstellung des Verwertungsverfahrens im Sinne des § 12 Abs 2 AO gegen die Verpflichtete weiterhin aufrecht. Entscheidungstexte 3 Ob 93/83 Entscheidungstext OGH 10.08.1983 3 Ob 93/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS005204... mehr lesen...
Norm: AO §12 Abs2
Rechtssatz: Wurde Sicherungsübereignung mehr als sechzig Tage vor Ausgleichseröffnung vorgenommen, ist § 12 Abs 2 AO nicht anzuwenden, wenn auch das exekutiv begründete Pfandrecht erst innerhalb von sechzig Tagen nach Ausgleichseröffnung begründet wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 418/58 Entscheidungstext OGH 31.10.1958 3 Ob 418/58 ... mehr lesen...
Norm: AO §12 Abs2EO §39 Z2 IVCEO §39 Z2 IVDEO §39 Z2 IVEKO §12 Abs2
Rechtssatz: Keine amtswegige Exekutionseinstellung, wenn auf Grund eines gemäß § 12 Abs 1 KO erloschenen Absonderungsrechtes ein Verwertungsverfahren bereits im Zuge ist. Entscheidungstexte 3 Ob 591/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 591/55 EvBl 1956/259 S 470 3 Ob 310/... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte gemäß dem am 25. April 1955 überreichten Antrag der betreibenden Partei mit Beschluß vom 28. April 1955 die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaftshälfte der EZ. 139 der Katastralgemeinde M. und ordnete die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens an. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 29. April 1955 wurde über das Vermögen des Verpflichteten das Ausgleichsverfahren eröffnet. Das Erstgericht stellte hierauf d... mehr lesen...