Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde besteht ausschließlich aus einer Kopie der ersten Seite des angefochtenen Bescheides, auf der handschriftlich lediglich "Beschwerde gegen Ablehnung!!" vermerkt ist, sowie einer beigeschlossenen Rezeptgebührenbefreiung. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag wurde die Einbringerin der Beschwerde aufgefordert, binnen zwei Wochen bei sonstiger Zurückweisung nach § 13 Abs 3 AVG das Beschwerdebegehren und die Beschwerdegründe ... mehr lesen...