Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am XXXX .2023 bei der GIS-Gebühren Info Service GmbH (nunmehr: ORF-Beitrags Service GmbH; im Folgenden: belangte Behörde) einlangendem Formular beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von den Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen und gab einen Ein-Personen-Haushalt an. Unter Punkt 4. des Formulars wurde keine Anspruchsvoraussetzung angekreuzt. Dem Antrag waren auch keinerlei... mehr lesen...