Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (mit XXXX datierten und am XXXX bei derselben einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, machte einen XXXX -Personen-Haushalt geltend und kreuzte als Anspruchsgrundlage keine der Auswahlmöglichkeiten an. Auf dem Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: „Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopie der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte per Telefax - ohne Verwendung des von der belangten Behörde aufgelegten Formulars - einen (am XXXX bei dieser einlangenden) handschriftlich verfassten (Folge-)Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren für den im
Spruch: genannten Standort ein, verschwieg sich zur Haushaltsgröße, listete ihre monatlichen Einkünfte und Ausgaben auf und führte als gesetzliche Anspruchsvoraussetzung den Bezug zweier Pensionen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte per Telefax - ohne Verwendung des von der belangten Behörde aufgelegten Formulars - einen (am XXXX bei dieser einlangenden) handschriftlich verfassten (Folge-)Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren für den im
Spruch: genannten Standort ein, verschwieg sich zur Haushaltsgröße, listete ihre monatlichen Einkünfte und Ausgaben auf und führte als gesetzliche Anspruchsvoraussetzung den Bezug zweier Pensionen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ein, gab XXXX weitere an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Personen an und kreuzte den Bezug von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, gab keine weiteren an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Personen an und kreuzte den Bezug von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbaren sonstigen wiederkehrenden Leistungen versorgungsrechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (mit XXXX datierten und am XXXX bei dieser einlangenden) (Folge-)Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, machte einen XXXX -Personen-Haushalt geltend und kreuzte als Anspruchsgrundlage keine der Auswahlmöglichkeiten an. Auf dem Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: „Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte per E-Mail unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (mit XXXX datierten und am XXXX bei derselben einlangenden) (Folge-)Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren, auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ein, machte einen XXXX -Personen-Haushalt geltend und kreuzte als Anspruchsvoraussetzungen keine der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, machte einen XXXX -Personenhaushalt geltend und kreuzte keine der angeführten sozialen Transferleistungen als Anspruchsgrundlage an. Auf diesem Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: „Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopie der Bestätigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars per E-Mail einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular gab die Beschwerdeführerin weder einen Ein- noch Mehrpersonenhaushalt an und kreuzte als Anspruchsvoraussetzung den Bezug von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) erneuten Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, machte einen XXXX -Personenhaushalt geltend und kreuzte als Anspruchsvoraussetzung den Bezug von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (mit XXXX datierten und am XXXX bei dieser einlangenden) (Folge-)Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ein, gab an, dass an antragsgegenständlicher Adresse keine weiteren Personen wohnhaft seien und kreuzte als Anspruchsvoraussetzung die Auswahlmöglichkeit „Beziehe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (mit XXXX datierten und am XXXX bei derselben einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ein, machte einen XXXX -Personen-Haushalt geltend und kreuzte als Anspruchsvoraussetzungen den Punkt „Bezieher von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (mit XXXX datierten und am XXXX bei dieser einlangenden) (Folge-)Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, machte einen XXXX -Personen-Haushalt an der antragsgegenständlichen Adresse geltend und kreuzte keine der Auswahlmöglichkeiten als Anspruchsvoraussetzung an. Auf diesem Antragsformular findet sich nachstehender Hinwei... mehr lesen...