Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung Top Nr 12 im Haus ***** in *****, das im Eigentum des Antragsgegners steht. Die Wohnung wurde mit Mietvertrag vom 29. 9. 2000 per 1. 10. 2000 gemietet. Damals wurde ein Hauptmietzins in Höhe von S 4.968 netto pro Monat vereinbart. Das Haus wurde im Jahre 1904 errichtet und liegt in zentraler, sehr guter Wohn- und Geschäftslage. Das Haus ist im Jugendstil errichtet und verfügt über einen Lift, der vom Parterre in den 3. Stock füh... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z2RichtWG §3 Abs4RichtWG §3 Abs6
Rechtssatz: Aus § 16 Abs 2 Z 2 MRG folgt, dass die jeweiligen Zuschläge mit den bei der Ermittlung des Richtwerts abgezogenen Baukostenanteilen begrenzt sind. Der Abzug der Baukostenanteile ist ausdrücklich in §3 Abs4 RichtWG geregelt. § 3 Abs6 RichtWG handelt hingegen von betragsmäßiger Ermittlung des Richtwerts an sich, eignet sich daher nicht zur Definition der Zuschlagsbegrenzung, wie sie ... mehr lesen...