Norm
MRG §16 Abs2 Z2Rechtssatz
Aus § 16 Abs 2 Z 2 MRG folgt, dass die jeweiligen Zuschläge mit den bei der Ermittlung des Richtwerts abgezogenen Baukostenanteilen begrenzt sind. Der Abzug der Baukostenanteile ist ausdrücklich in §3 Abs4 RichtWG geregelt. § 3 Abs6 RichtWG handelt hingegen von betragsmäßiger Ermittlung des Richtwerts an sich, eignet sich daher nicht zur Definition der Zuschlagsbegrenzung, wie sie in § 16 Abs2 Z 2 MRG vorgenommen wurde. Ein Aufzugszuschlag ist daher nur mit dem sich aus § 3 Abs 4 RichtWG ergebenden Betrag angemessen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120496Im RIS seit
09.02.2006Zuletzt aktualisiert am
10.12.2020