RS OGH 2006/1/10 5Ob146/05i, 5Ob175/20a

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Veröffentlicht am 10.01.2006
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Norm

MRG §16 Abs2 Z2
RichtWG §3 Abs4
RichtWG §3 Abs6

Rechtssatz

Aus § 16 Abs 2 Z 2 MRG folgt, dass die jeweiligen Zuschläge mit den bei der Ermittlung des Richtwerts abgezogenen Baukostenanteilen begrenzt sind. Der Abzug der Baukostenanteile ist ausdrücklich in §3 Abs4 RichtWG geregelt. § 3 Abs6 RichtWG handelt hingegen von betragsmäßiger Ermittlung des Richtwerts an sich, eignet sich daher nicht zur Definition der Zuschlagsbegrenzung, wie sie in § 16 Abs2 Z 2 MRG vorgenommen wurde. Ein Aufzugszuschlag ist daher nur mit dem sich aus § 3 Abs 4 RichtWG ergebenden Betrag angemessen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120496

Im RIS seit

09.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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