Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung Top Nr 12 im Haus ***** in *****, das im Eigentum des Antragsgegners steht. Die Wohnung wurde mit Mietvertrag vom 29. 9. 2000 per 1. 10. 2000 gemietet. Damals wurde ein Hauptmietzins in Höhe von S 4.968 netto pro Monat vereinbart. Das Haus wurde im Jahre 1904 errichtet und liegt in zentraler, sehr guter Wohn- und Geschäftslage. Das Haus ist im Jugendstil errichtet und verfügt über einen Lift, der vom Parterre in den 3. Stock füh... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z2RichtWG §3 Abs4RichtWG §3 Abs6
Rechtssatz: Aus § 16 Abs 2 Z 2 MRG folgt, dass die jeweiligen Zuschläge mit den bei der Ermittlung des Richtwerts abgezogenen Baukostenanteilen begrenzt sind. Der Abzug der Baukostenanteile ist ausdrücklich in §3 Abs4 RichtWG geregelt. § 3 Abs6 RichtWG handelt hingegen von betragsmäßiger Ermittlung des Richtwerts an sich, eignet sich daher nicht zur Definition der Zuschlagsbegrenzung, wie sie ... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 24. 3. 1994 mietete die Antragstellerin von der Antragsgegnerin die Wohnung top Nr 10 im Haus K*****gasse***** in ***** W*****. Beginn des Mietverhältnisses war der 1. 4. 1994. Es wurde ein Hauptmietzins von S 5.280 vereinbart. Die Antragsgegnerin ist Fruchtgenußberechtigte der Liegenschaft K*****gasse ***** in ***** W*****. In diesem Haus ist schon seit Jahrzehnten ein Lift vorhanden, der allerdings infolge der Notwendigkeit einer Generalsani... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3. WÄG §16 Abs2 Z2RichtWG §3 Abs4
Rechtssatz: Das Vorhandensein von im typischen Althaus üblicherweise fehlenden Räumen, Flächen oder Anlagen, wie etwa Heizung, Lift, Antenne, Garage, Kinderwagen- oder Fahrradabstellraum, rechtfertigt die Vereinbarung eines Zuschlages, sofern diese Einrichtungen vom Mieter auch (mit)benützt werden können und nicht ohnedies ein gesondertes Entgelt für diese Nebenleistungen (§ 25 MRG) vereinbart ist... mehr lesen...