Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er stand bis 6. Juni 1993 beim Postamt 2320 Schwechat in (dauernder) Verwendung und wurde mit Wirkung ab 7. Juni 1993 der Postinspektion bei der Post und Telegraphendirektion in Wien dienstzugeteilt. Mit Wirkung vom 1. September 1994 wurde er zu dieser Dienststelle versetzt. In der Zeit von Juni bis einschließlich Dezember 1993 legte der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)18 Kundmachungswesen63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BGBlG §2 Abs2 litf;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art18 Abs2;RGV 1955 §27;RGV 1955 §68 Abs1;
Rechtssatz: Sonderbestimmungen iSd § 68 Abs 1 RGV, die abweichende reisegebührenrechtliche Bestimmungen zum Abschn III des I Hauptstückes treffen (würden), müssten Rechtsverordnungen sein, weil das Gesetz nur in dieser Rechtsform dazu... mehr lesen...