Der Beschwerdeführer macht mit der vorliegenden Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) die Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde "über einen Antrag vom September 1990" auf Auszahlung eines Kostenvorschusses, der später bescheidmäßig abzurechnen gewesen wäre, geltend. Er führt aus, der Sachverhalt schließe an jenen der Beschwerde 92/12/0232 an, in welcher er einen Antrag vom 31. Oktober 1989 "auf Ersatz des gesamten Mehraufwandes auch seiner Verwendung an der ös... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art132;B-VG Art137;RGV 1955 §36 Abs3;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/02 92/12/0231 1
(hier Antrag auf Auszahlung eines Kostenvorschusses, über den
nachträglich bescheidmäßig abzurechnen wäre; keine Verletzung
der Entscheidungspflicht, weil nicht der bescheidmäßige
Abspruch über den Kos... mehr lesen...