Der Beschwerdeführer steht als Offizierstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zunächst beim Heeresgeschwader 1 in L eingesetzt. Mit Wirkung ab 1. Oktober 1984 wurde er der Fliegerschule X dienstzugeteilt. Nach Fertigstellung seines Eigenheimes übersiedelte der Beschwerdeführer mit seiner Familie am 18. September 1985 von S nach B. Für den Zeitraum seiner Dienstzuteilung erhielt der Beschwerdeführer Gebühren gemäß § 22 Abs. 1 bzw. ab seiner Woh... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §27 Abs1;RGV 1955 §32 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß ein Gebührenanspruch nach § 27 Abs 1 erster Satz RGV iVm § 32 Abs 1 RGV auch dann bestehe, wenn die Übersiedlung im Hinblick auf die beabsichtigte Versetzung als bevorstehendes Ereignis, aber vor deren rechtsverbindlicher Anordnung erfolgt, findet im Gesetz keine Deckung. European... mehr lesen...