Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde mit Befehl der Landespolizeidirektion XXXX vom 22.05.2013 mit Wirkung vom 03.06.2013 bis 03.09.2013 von seiner Stammdienststelle der Polizeiinspektion XXXX , zum Bezirkspolizeikommando XXXX , zum „Koordinierter Kriminaldienst“, (kurz „KKD“ genannt) dienstzugeteilt. Diese Dienstzuteilung wurde zunächst bis einschließlich 31.12.2013, dann bis 31.03.2014 und schließlich bis 30.06.2014 v... mehr lesen...