Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Ausnehmung der Bediensteten des Geschäftsbereiches der beklagten Partei Gebäude- und Anlagenservice und Gebäudetechnik der Region Mitte von der Pauschalvergütungsregelung der Allgemeinen Bestimmungen II/7 und II/8 zu § 22 der Reisegebührenvorschrift für die ÖBB-Angestellten (= DV P Das Berufungsgericht hat die Ausnehmung der Bediensteten des Geschäftsbereiches der beklagten Partei G... mehr lesen...
Norm: RGV für die ÖBB-Angestellten §22
Rechtssatz: Die Bediensteten des Geschäftsbereiches der ÖBB Gebäudeservice und Anlagenservice und Gebäudetechnik der Region Mitte sind von der Pauschalvergütungsregelung der Allgemeinen Bestimmung II/7 und II/8 zu § 22 der Reisegebührenvorschrift für die ÖBB-Angestellten (= DV P 7) ausgenommen. Unter besonderen Bautrupps sind nämlich nur für bestimmte, spezielle in der Regel auch größere Montagearbeiten, s... mehr lesen...
Norm: BBO 1947 §27DO ÖBB §40GehG 1956 §17RGV für die Beamten der ÖBB §22
Rechtssatz: Auch pauschalierte Reisegebühren eines Bundesbahnbediensteten im Sinne der Ausführungsbestimmungen zu Reisegebührenvorschrift stellen einen echten Spesenersatz für den Mehraufwand des Dienstnehmers dar. Entscheidungstexte 4 Ob 115/63 Entscheidungstext OGH 10.12.1963 4 Ob 115/63 Veröff: EvBl 196... mehr lesen...