Der Beschwerdeführer steht als Oberlehrer des Polytechnischen Lehrganges nn, X, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Am 15. Jänner 1990 nahm der Beschwerdeführer in dienstlicher Eigenschaft an einer Sitzung der Landeslehrer-Arbeitsgemeinschaft für polytechnische Lehrer in Klagenfurt teil, die von 9 bis 14.15 Uhr dauerte. In der mit 17. Jänner 1990 datierten Reiserechnung machte der Beschwerdeführer neben den Fahrtkosten zwei Drittel der Tagesgebühr ge... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §16 Abs1;RGV 1955 §16 Abs5;
Rechtssatz: Der Beamte ist hinsichtlich des Anspruches auf Reisezulage (Tagesgebühr) bei Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges nicht wie der Benützer eines Massenbeförderungsmittels zu behandeln. Der Anspruch auf Reisezulage bestimmt sich ausschließlich nach der Dauer der Dienstreise. Es ist daher für den Fall der... mehr lesen...