Norm: RGV §1 Abs2 litaRGV §16
Rechtssatz: Zur Reisezeit (Fahrtzeit) zählen auch die unbedingt für Erholung und Nahrungsaufnahme erforderlichen Zeiträume (Erholungspausen), sofern deren Ausmaß angemessen ist. Entscheidungstexte Ds 10/83 Entscheidungstext OGH 12.07.1983 Ds 10/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Der Kläger ist bei der Landesstelle Salzburg der Beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt angestellt. Er arbeitet seit 15. 4. 1975 im Bereich des Erhebungsdienstes der Leistungsabteilung und hat dabei im Bundesland Salzburg, zum Teil aber auch in Tirol (samt Osttirol) und in Vorarlberg, Unfallerhebungen nach Arbeitsunfällen durchzuführen. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt der Kläger von der Beklagten die Zahlung von 31 042.03 S sA. Er sei im Außendienst tätig und müsse f... mehr lesen...
Norm: DO.A §72 Abs5DO.A §72 Abs6RGV §16
Rechtssatz: Mit der "besonderen Entschädigung" nach § 72 Abs 5 und 6 DO.A wird - ebenso wie mit dem amtlichen Kilometergeld nach der Reisegebührenvorschrift für Bundesbedienstete - nur der Aufwand für den "normalen" Betrieb des Kraftfahrzeuges, nicht aber auch das Risiko seiner unfallbedingten Beschädigung oder Zerstörung abgegolten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...