Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird als dienstführender Beamter auf der PI Heiligenkreuz AGM verwendet. Vom 01.04.2015 bis 30.09.2015 war er dem Operativen Zentrum für Ausgleichsmaßnahmen in 2700 Wiener Neustadt dienstzugeteilt. 2. Der BF war am 09.08.2015, 15.00 Uhr, bis 10.08.2015, 06.00 Uhr, zur Dienstleistung im Bezirk Neusiedl/See eingeteilt. Im Zuge dieser ... mehr lesen...