Der in H wohnhafte Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten N. Aus Anlaß der Niederösterreichischen Landesausstellung auf der Rosenburg wurde der Beschwerdeführer dem Gendarmerieposten Gars am Kamp, Dienstverrichtungsstelle das Wachlokal auf der Rosenburg, dienstzugeteilt. Die Dienstreise zur Dienstverrichtungsstelle führte der Beschwerdeführer mit seinem eigenen Kraftfah... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §12 Abs1;RGV 1955 §6 Abs3;
Rechtssatz: Die grundlegende Bestimmung des § 1 Abs 2 lit a RGV verbietet den Schluß, daß die Berechtigung zur Benützung der Eisenbahn bei mehreren in Frage kommenden Massenbeförderungsmitteln auf jeden Fall gegeben sei, weil nach § 6 Abs 3 RGV die gesamten Reisegebühren, also auch die Kosten der G... mehr lesen...