Begründung: Die in Völkermarkt wohnhafte Klägerin ist bei der beklagten Partei als Vertragslehrerin beschäftigt. Sie wurde erstmals am 26. Februar 1986 für die Dauer des Bedarfes als sogenannte "Springerin" zur Vertretung bzw vorübergehenden Verwendung im örtlichen Verwaltungsbereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen in Kärnten angestellt. Bis zum Ende dieses befristeten Dienstverhältnisses am 3.Juli 1986 versah sie ihren Dienst in verschiedenen Volks- und Sonderschulen in Sch... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei (richtig: Ö*** G*** FÜR D*** G*** Ö*** D*** !Floretta-Strasser, ArbVG 1025 ) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihr vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob A 501/87 und 14 Ob A 502/87). Die Antragsgegnerin ist gemäß § 7 ArbVG ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014GehG §20RGV §10
Rechtssatz: Die Zustimmung des Dienstgebers zur Verwendung des Kraftfahrzeuges bildet für sich allein noch keinen Haftungsgrund, da sie in der Regel nur in bezug auf allfällig höhere Ansprüche des Bediensteten auf Reisekostenvergütung erfolgt. Entscheidungstexte 9 ObA 504/87 Entscheidungstext OGH 24.02.1988 9 ObA 504/87 Veröff: JBl 1988,331 = Ev... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014GehG §20RGV §10
Rechtssatz: Ein Dienstinteresse bei Benützung eines beamteneigenen Kraftfahrzeuges wird dann vorliegen, wenn dadurch eine beträchtliche Zeitersparnis oder eine Ersparung an Reisegebühren eintritt oder anders der Zweck der Dienstverrichtung nicht (vollständig) erreicht würde und ein Dienstwagen nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Entscheidungstexte 9 ObA ... mehr lesen...