Norm: DSG 2000 §1 Abs3 Z1;DSG 2000 §4 Z1;DSG 2000 §16 Abs1;DSG 2000 §17 Abs1;DSG 2000 §26 Abs1;DSG 2000 §26 Abs4;DSG 2000 §29;DSG 2000 §31 Abs1;DSG 2000 §31 Abs7;DSG 2000 §19 Abs1;RegzG §4 Abs1 Z1;RegzG §5 Abs2;RegzG §5 Abs3;RegzG §5 Abs4;RegzG §5 Abs5;RegzG §6;
Rechtssatz: Der gemeldete Inhalt einer Datenanwendung bildet nur die äußere Grenze des regelmäßigen Umfangs der Verwendung personenbezogener Daten für einen bestimmten Zweck. Die registrierte M... mehr lesen...
GZ: DSB-D121.921/0001-DSB/2014 vom 10. Juli 2014 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc. sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] ERSATZBESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über die Datensch... mehr lesen...