Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein - auch international - bekannter bildender Künstler. Er hat 1982 zum Thema Wettrüsten ein Bild mit dem Titel "Gleichgewicht des Schreckens" geschaffen, das einen von einer Raketenspitze in die Ecke gedrückten Mann zeigt, dem das Entsetzen ins Gesicht geschrieben ist. Dieses Bild war dem Kläger, der es als einen persönlichen Beitrag zum Thema Wettrüsten zahlreichen führenden Politikern von Großmächten präsentiert hat, stets ein ernstes Anlieg... mehr lesen...
Norm: dUrhG §97
Rechtssatz: Der Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung ist hier nur für den Gewinnherausgabeanspruch vorgesehen. Dieser Bestimmung kommt aber nach einhelliger deutscher Lehre keine einschränkende, sondern eine klarstellende Bedeutung zu, werden doch beide Ansprüche zur Vorbereitung des Schadenersatzanspruches wie auch des Bereicherungsanspruches aus § 242 BGB hergeleitet, da der Verletzte entschuldbarerweise über de... mehr lesen...