Entscheidungen zu § 90 Abs. 1 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2004/6/8 4Ob125/04t

Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine ehemals im Handelsregister des Handelsgerichts Wien eingetragene Gesellschaft mbH, ist Herstellerin des im Jahr 1936 gedrehten Spielfilms "Die Puppenfee". Regisseur war der am 2. 12. 1975 verstorbene und in Niederösterreich geborene E. W. Emo. Das Drehbuch stammte von Ralph Benatzky und von Hanns Sassmann; Ralph Benatzky war auch für die Filmmusik verantwortlich. Der Film wurde am 19. 6. 1936 in Berlin uraufgeführt; die erste Aufführung in W... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.06.2004

TE OGH 1996/10/15 4Ob2159/96w

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Entscheidung | OGH | 15.10.1996

RS OGH 1996/10/15 4Ob2159/96w, 4Ob125/04t, 4Ob126/10y

Norm: ABGB §1489 IIAUrhG §90 Abs1
Rechtssatz: Für Vergütungsansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz beginnt die Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem dem Berechtigten bekannt ist, dass und von wem er eine Vergütung zu fordern hat. Die bloße Möglichkeit, einen Vergütungsanspruch zu besitzen, reicht nicht aus. Entscheidungstexte 4 Ob 2159/96w Entscheidungstext OGH 15.10.1996 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1996

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