Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Partei - unter anderem - zur Rechnungslegung in bezug auf den aus der Vervielfältigung und Verbreitung der Sonderpostmarke "200 Jahre Diözese Linz" (Nennwert S 4,50) erzielten Gewinn unter detaillierter Angabe der Einnahmen und Ausgaben sowie die Herausgabe dieses Gewinnes, soweit er das der klagenden Partei gebührende angemessene Entgelt und den ihr zustehenden Vermögensschaden (§ 87 Abs 1 und 3 UrhG) ... mehr lesen...