Entscheidungsgründe: Die Parteien sind Medieninhaberinnen von zwei österreichweit erscheinenden Tageszeitungen. Anfang Juli 2008 entsandte die Klägerin einen Fotografen zum Ort eines Verbrechens. Dort fotografierte er Passfotos von vier Mordopfern, die ihm die Polizei zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt hatte. In der Redaktion der Klägerin wurden die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder elektronisch bearbeitet. Insbesondere wurde der Ausschnitt verkleinert, die Farbe der Kl... mehr lesen...